HellDunkel

Wir sind nicht nur eine digitale Agentur – wir sind euer kreativer Partner in einer Welt, die sich schnell bewegt und noch schneller klickt.

© 2023-2025. itfits digital GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der itfits digital GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.

2. Vertragsinhalt

(1) Die vertraglich geschuldete Leistung wird von den Parteien in einem individuellen Vertrag oder Angebot festgelegt.
(2) Beratungsleistungen werden ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung erbracht.
(3) Sofern ein festes Budget und flexible Ziele vereinbart werden („Budgetsteuerung“), dienen die angebotenen Leistungen lediglich als Leistungsrahmen. Die innerhalb dieses Rahmens zu erbringenden Leistungen werden von den Parteien monatlich einvernehmlich neu festgelegt.

3. Ort und Zeit der Leistungserbringung

(1) Ort und Zeit der Leistungserbringung werden von den Parteien im Einzelfall abgestimmt.
(2) Wird keine Vereinbarung getroffen, erbringt der Auftragnehmer die Leistungen innerhalb üblicher Geschäftszeiten an seinem Geschäftssitz.
(3) Lieferfristen gelten stets als unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Fixgeschäft schriftlich vereinbart wurde.

4. Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(3) Der Auftraggeber darf gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

5. Kündigung

Es gelten die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen, sofern nicht im Einzelfall abweichend geregelt.

6. Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen. Die Nutzung des Logos sowie die konkrete Formulierung sind im Vorfeld mit dem Auftraggeber abzustimmen.

7. Werkverträge und Abnahme

(1) Soweit Werkverträge abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Werk innerhalb von zwölf Werktagen nach vertragsgemäßer Bereitstellung abzunehmen.
(2) Bei vertraglich vereinbarten Teilleistungen („Pakete“) ist jede Teilleistung gesondert abzunehmen.

8. Gewährleistung / Mängelhaftung

(1) Der Auftragnehmer hat grundsätzlich zwei Nachbesserungsversuche.
(2) Eine Pflicht zur Gewährleistung besteht erst, wenn der Auftraggeber den Teil der Vergütung gezahlt hat, der die Mängelbeseitigungskosten sowie den Sicherungseinbehalt (§ 641 Abs. 3 BGB) übersteigt.

9. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Eine Haftung für leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.
(5) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Grafing bei München.

11. Besondere Bestimmungen für die Nutzung der rotos ENGINE

11.1 Leistungsumfang

(1) Die rotos ENGINE wird dem Auftraggeber als cloudbasierte Lösung zur Verfügung gestellt.
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Module und Funktionen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.
(3) Der Auftragnehmer schuldet die Bereitstellung der Software in der vereinbarten Version; ein Anspruch auf bestimmte Weiterentwicklungen oder Anpassungen besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

11.2 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die rotos ENGINE während der Vertragslaufzeit im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
(2) Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung oder die entgeltliche Überlassung an Dritte, ist nicht gestattet.
(3) Der Auftragnehmer bleibt alleiniger Rechteinhaber an der Software einschließlich aller Weiterentwicklungen.

11.3 Verfügbarkeit & Wartung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet eine Verfügbarkeit der rotos ENGINE von 98 % im Jahresmittel, ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartungsarbeiten sowie Ausfälle, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen.
(2) Geplante Wartungsfenster werden dem Auftraggeber rechtzeitig angekündigt.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Updates und Weiterentwicklungen vorzunehmen, sofern dadurch die vereinbarte Funktionalität nicht wesentlich eingeschränkt wird.

11.4 Support

(1) Der Auftragnehmer bietet technischen Support zu den üblichen Geschäftszeiten an. Der genaue Umfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.
(2) Eine erweiterte Betreuung (z. B. 24/7-Support) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

11.5 Datensicherheit & Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet Daten ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSGVO).
(2) Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts für die personenbezogenen Daten, die über die rotos ENGINE verarbeitet werden.
(3) Es wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) zwischen den Parteien abgeschlossen.

11.6 Laufzeit & Beendigung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, wird der Vertrag über die Nutzung der rotos ENGINE auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann bis zum 15. des Monats zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden.
(2) Nach Vertragsende wird der Zugriff auf die rotos ENGINE gesperrt. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende die gespeicherten Daten in einem gängigen Format exportieren zu lassen.
(3) Danach werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.